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Ein-Personen-GmbH oder GmbH: was passt zu Ihnen?

Die wesentlichen Unterschiede zwischen den zwei häufigsten Rechtsformen für eine Gründung in Portugal.

Stand: Oktober 2026

Wer in Portugal ein Unternehmen gründet, wählt fast immer zwischen zwei Formen: der Ein-Personen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Unipessoal, Lda.) und der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Lda.). In beiden haften die Gesellschafter nur mit dem Gesellschaftskapital, und beide zahlen Körperschaftsteuer (IRC) auf den Gewinn.

Ein-Personen-GmbH (Unipessoal, Lda.)

Sie hat nur einen Gesellschafter. Das ist die naheliegende Wahl für alle, die allein starten und Privat- und Firmenvermögen trennen möchten.

GmbH (Lda.)

Sie hat zwei oder mehr Gesellschafter mit jeweils eigenem Anteil. Sie bietet sich an, wenn es Partner im Projekt gibt, weil Beteiligung, Rechte und Regeln jedes Einzelnen von Anfang an festgelegt werden.

Was sie gemeinsam haben

Das Stammkapital legen die Gesellschafter fest, mit mindestens 1 Euro je Anteil, und beide brauchen eine ordnungsgemäße Buchhaltung und einen zertifizierten Buchhalter. Eine Ein-Personen-GmbH kann später in eine GmbH umgewandelt werden, wenn neue Gesellschafter hinzukommen.

Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine Beratung zu Ihrem konkreten Fall.